In welchem Umfang darf ein Versicherungsmakler Rechtsberatung leisten?

In welchem Umfang darf ein Versicherungsmakler Rechtsberatung leisten?

Gemäß §34d Abs. 1 GewO gilt: "Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis umfasst die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät."

Daraus ergibt sich, dass Nichtverbraucher sowie deren Beschäftigte rechtlich in den Belangen der Versicherungsvermittlung beraten werden dürfen. Gleichzeitig kann diese Beratung nicht unentgeltlich erfolgen. Das Entgelt ist gesondert zu berechnen, da es kein Gestand der Versicherungsberatung ist.