Welche Sonderbedingungen gelten beim Kauf von offenen Immobilienfonds?

Welche Sonderbedingungen gelten beim Kauf von offenen Immobilienfonds?

Für offene Immobilienfonds gelten nach dem Gesetz Sonderregelungen. Sie dürfen nicht als Laufzeitfonds mit einer von vornherein begrenzten Laufzeit konzipiert werden. Die Fondsanteile müssen Mindestens 2 Jahre gehalten werden, das heißt während dieser Frist ist eine Anteilsrückgabe nicht möglich. Zudem muss eine Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden. Selbst nach Ablauf der Mindesthaltedauer können Sie daher nicht jederzeit über das Kapital verfügen, sondern müssen zunächst die Kündigung aussprechen und dann die Kündigungsfrist abwarten. Die Kündigungs- bzw. Rückgabeerklärung kann bereits während der Mindesthaltedauer abgegeben werden, sie ist allerdings unwiderruflich. Wenn sie es sich zwischenzeitlich anders überlegen, sind sie dennoch an ihrer Erklärung gebunden. Sie können dies auch nicht etwa dadurch umgehen, dass sie die Anteile auf ein anderes Depot übertragen. Für Altfälle gibt es eine Ausnahme: Wer vor dem 22. Juli 2013 Fonds Anteile erworben hat, kann Fondsanteile von bis zu 30.000 EUR pro Kalenderjahr ohne Einhaltung der gesetzlichen Mindesthalte- und Kündigungsfrist zurückgeben. Die Mindesthalte- und Kündigungsfristen wurden geschaffen, um das von Fondsvermögen vor unerwarteten, hohen Mittelabschlüssen zu schützen. Da das Fondsvermögen die Summe des von allen Anlegern eingesetzten Kapitals darstellt, kann man auch so formulieren, das zugunsten der Gesamtheit der Anteilseigner die Flexibilität des einzelnen eingeschränkt worden ist.